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Allgemeine Geschäftsbedingungen!

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Ronnifer Tonstudio
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vielen Dank für dein Interesse an meinem Tonstudio und den damit verbundenen Dienstleistungen. In den nachfolgenden Geschäftsbedingungen findest du einige grundsätzliche Dinge rund um die Erbringung mei- ner Leistungen. Bei Fragen stehe ich dir hierzu auch gerne persönlich zur Verfügung. Der Einfachheit halber und der Übersichtlichkeit wegen nutze ich im nachfolgenden Text das generische Maskulin, wobei damit alle Geschlechtsformen angesprochen sind.
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
1.1. Vertragspartner ist Ronnie Kiefer, Jahnweg 16, 66127 Saarbrücken (nachfolgend: „Ronnifer“).
1.2.Die Angebote und Leistungen von Ronnifer erfolgen ausschließlich auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen, nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB können z. B. auf der Website www.ronnifer.de eingesehen und ausgedruckt werden. Die AGB gelten für gegenwärtige und, sofern nichts anderes vereinbart wird, auch künftige Geschäfts- und Vertragsbezie- hungen zwischen dem Kunden und Ronnifer. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widerspro- chen.
2. Leistungen
2.1.Der Kunde kann diverse Leistungen wie z. B. Termine für (Live-)Recording, Mixing, Mastering buchen oder ein mobiles Tonstudio mieten (nachfolgend insgesamt: „Buchungen“). Bei (Live-)Recordings sind Aufnahmen mit bis zu 16 Spuren gleichzeitig, beim mobilen Tonstudio Aufnahmen mit bis zu acht Spuren gleichzeitig möglich.
2.2.Auf Anfrage kann für das Mastering ein Testmaster erstellt werden, wodurch sich der Kunde von der Qualität der Leistung von Ronnifer überzeugen kann.
2.3. Alle Leistungen für Mixing und Mastering beinhalten grundsätzlich je eine Revision, die im Preis inbegrif- fen ist. Jede weitere Revision stellt einen neuen Auftrag dar, der nach den üblichen Stundensätzen be- rechnet wird.
2.4.Der Kunde erhält die fertigen Werke (Audiodateien der Aufnahmen, Mixes etc.) nach Fertigstellung in einem üblichen Format auf digitalem (z. B. per Filehoster-Link) oder physischem (z. B. USB Stick) Da- tenträger.
2.5. Ronnifer ist nicht zu Sicherheitskopien verpflichtet und ist berechtigt, Daten (z. B. die Aufnahmespuren) nach Abschluss des Auftrags zu löschen. Wünscht der Kunde, dass Ronnifer eine Datensicherung wei- terhin aufbewahrt, ist dies separat schriftlich zu vereinbaren und zu vergüten.
2.6.Die Vermietung der Mobile-Recording-Box erfolgt stundenweise, tagweise (bis zu 24h), an Wochenen- den (von Freitag, 18 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr) oder wochenweise (von Sonntag, 18 Uhr bis Sonntag, 18 Uhr). Die genauen Terminzeiten zur Übergabe werden mit dem Kunden individuell besprochen.
2.7.Die Anlieferung des Equipments erfolgt nach Vereinbarung entweder durch Ronnifer (möglich bei Bu- chungen innerhalb des Saarlandes) oder im Übrigen durch Abholung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich in jedem Fall zu einem pfleglichen und sachgemäßen Umgang mit dem Equipment. Das Equipment ist vor Schäden zu bewahren und insbesondere trocken und bei Raumtemperatur zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit zu schützen. Das Equipment ist grundsätzlich in einem Nichtraucher-Raum aufzubewahren. Getränke und Speisen sind vom Equipment fernzuhalten. Der Transport des Equipments hat mit entsprechender Vorsicht zu erfolgen.
2.8. Das vermietete Equipment verbleibt im Eigentum von Ronnifer. Schäden am Eigentum von Ronnifer hat der Kunde zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte (z. B. Gäste des Kunden) verursacht werden, sofern der Kunde es insoweit zu verantworten hat, dass er diesen Dritten Zugang zum Equip- ment verschafft hat.
2.9.Ronnifer wird dem Kunden das Equipment einrichten und ihn einweisen. Bei Fragen zur Nutzung des Equipments soll sich der Kunde an Ronnifer wenden. Nachhaltige Eingriffe in das Equipment (z. B. Öff- nen von Abdeckungen und Gehäuse, Eingriffe in die Verkabelung) sind verboten.
2.10.Bei der Vermietung der Mobile-Recording-Box übernimmt der Kunde selbst das Recording. Weitere Leistungen (z. B. Mixing oder Mastering) durch Ronnifer sind in der Vermietung nicht enthalten.
3. Termine
3.1. Termine für Recording, Mixing und Mastering werden einvernehmlich zwischen dem Kunden und Ronni- fer vereinbart. Fixtermine gelten nur dann als verbindlich, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich von Ronnifer bestätigt werden.
3.2.Sofern die Leistungen von Ronnifer davon abhängig sind, dass der Kunde entsprechend mitwirkt (z. B. persönliche Anwesenheit für Aufnahmen, Anlieferung von Text- oder Audiomaterial für Mixing und Maste- ring usw.), können sich Termine entsprechend um die Zeit der fehlenden Mitwirkung verzögern.
4. Preise
4.1.Es gelten die aktuellen Preise gemäß Preisliste auf der Website. Die Preise sind Endpreise und verste- hen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Sofern nicht anders angegeben, hält sich Ronnifer längstens für 14 Tage an ein Angebot gebunden. 4.3. Das Honorar ist spätestens sieben Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5. Ausfallhonorar
5.1. Nimmt der Kunde eine Buchung nicht wahr oder storniert die Buchung oder kann die Buchung aus sons- tigen Gründen, die nicht von Ronnifer zu vertreten sind (z. B. wetterbedingte Absagen), nicht durchge- führt werden, behält Ronnifer den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Storniert der Kunde bis spätes- tens 14 Tage vor Buchungsbeginn, reduziert sich das Ausfallhonorar auf 50% des vereinbarten Hono- rars. Stornierungen bis spätestens 30 Tage vor Buchungsbeginn sind kostenfrei möglich.
5.2. Es bleibt dem Kunden jeweils vorbehalten, nachzuweisen, dass Ronnifer kein oder ein geringerer Scha- den entstanden ist.
5.3.Unberührt bleiben die Vorschriften zum Kündigungsrecht des Bestellers und den Vergütungsanspruch des Werkunternehmers gemäß § 648 BGB.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängelrügen des Kunden haben schriftlich unter ge- nauer Beschreibung der Beanstandung innerhalb von sieben Werktagen nach Übergabe des Werkes an den Kunden zu erfolgen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß geschaffen und abgenommen. Hier- auf wird Ronnifer den Kunden auch bei Übersendung nochmals hinweisen.
6.2.Ronnifer erbringt seine Leistungen auf Basis der bestehenden Hör-/Mixing-/Masteringproben, welche dem Kunden bekannt sind. Ronnifer gewährleistet insoweit dem Stand der Technik entsprechende Leis- tungen. Bloßes subjektives „Nichtgefallen“ der von Ronnifer erstellten Werkleistungen stellt rechtlich kei- nen Mangel dar, sondern nur dann, wenn die Leistungen objektiv einen entsprechenden Mangel aufwei- sen.
6.3. Stellt der Kunde Ronnifer Audio- und/oder audiovisuelles Material zu Zwecken der Leistungserbringung zur Verfügung (z. B. Samples, Spuren, usw.), ist Ronnifer zu keiner weitergehenden Prüfung verpflichtet. Der Kunde garantiert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und stellt Ronnifer insoweit auch von allen Ansprüchen Dritter sowie von den angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
7. Haftung
7.1.Die Haftung von Ronnifer ist beschränkt auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln von Ronnifer und/oder seinen Erfüllungsgehilfen.
7.2.Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verlet- zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes; Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Ronnifer jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
7.3. Ronnifer haftet insbesondere nicht für höhere Gewalt, vor allem bei Live-Aufnahmen im Freien kann kei- ne Gewähr für die Wetterbeständigkeit gegeben werden. Entsprechendes gilt für das Verschulden Drit- ter, z. B. die Verspätung von Musikern zu Aufnahmeterminen usw.
7.4.Ronnifer haftet nicht für etwaige Gebühren und Urheber- und Leistungsschutzrechtsabgaben (z. B. GEMA Gebühren), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bzw. Buchung entstehen. Hierfür ist allein der Kunde verantwortlich, etwaige Kostenforderungen werden an den Kunden weitergeleitet.
8. Nutzungsrechte, Zurückbehaltungsrecht
8.1. Sofern Ronnifer auch an Arrangement, Komposition und Soundengineering mitwirkt, ist er als Miturheber an den gegenständlichen Aufnahmen anzusehen. Im Übrigen bzw. zusätzlich entsteht an den Aufnah- men ein Leistungsschutzrecht als ausübender Künstler.
8.2. Ronnifer überträgt dem Kunden urheber- und leistungsschutzrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertrag- lich vereinbarten Zweck. Die Übertragung von darüberhinausgehenden Nutzungsrechten bedarf für je- den Einzelfall einer besonderen schriftlichen Gestattung. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Ronnifer ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Werke umzugestalten, zu bearbeiten, neu auf- zunehmen oder mit Bild-, Text- und/oder Tonmaterial eines anderen Produktes als dem vertraglich ver- einbarten zu synchronisieren.
8.3. Ronnifer ist in branchenüblicher Weise als Urheber bzw. Mitwirkender in Begleitmaterialien, Credits usw. zu nennen.
8.4. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Nutzungsrechte an den Aufnahmen bei Ronnifer.
9. Schlussbestimmungen
9.1.Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen den Parteien, insbesondere z. B. auch die Übersendung von Rechnungen etc., kann per E-Mail erfolgen.
9.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Unberührt blei- ben zwingende gesetzliche Regelungen des Rechts, in welchen der Kunde seinen Sitz bzw. gewöhnli- chen Aufenthalt hat, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt.
9.3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.